Schnee auf dem Autodach: Fahren Sie los, ohne es zu räumen, riskieren Sie ein saftiges Bußgeld (und 3 Punkte)

Schnee auf dem Autodach: Fahren Sie los, ohne es zu räumen, riskieren Sie ein saftiges Bußgeld (und 3 Punkte)

Schnee auf dem Autodach sieht harmlos aus – bis er zur fliegenden Eisscholle wird. Wer so losfährt, riskiert nicht nur eine böse Überraschung, sondern auch ein empfindliches Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Atemwolken im Schein der Laternen, Handschuhe, die am Eiskratzer hängen bleiben. Jemand schiebt hastig die Scheiben frei, wischt grob über die Scheinwerfer – das Dach bleibt weiß, weil es „sowieso gleich runterweht“. Zwei Straßen weiter die erste Bremsung an der Ampel, und ein ganzer Teppich Schnee rutscht auf die Frontscheibe. Sekundenlang blind, das Herz schlägt bis in die Fingerspitzen.

Ein Hupen hinter Ihnen, vorher noch ein grelles Knacken. Auf der Gegenfahrbahn blinkt kurz das Blaulicht, als hätte die Stadt geahnt, was heute passieren würde. Ein unruhiger Anfang für einen ganz normalen Morgen. Und dann kommt die Frage, die man nicht mehr loswird.

Warum das weiße Dach zur echten Gefahr wird

Schnee auf dem Autodach klebt nicht. Er wartet. Mit Fahrtwind, Bremsmanövern und Kurven wird aus losem Pulver eine kompakte Platte, die nach vorne oder nach hinten rutschen kann. Bei Minusgraden bildet sich über Nacht sogar eine harte Eisschicht – unsichtbar unter der weichen Decke.

Wer bremst, bekommt den weißen Vorhang: Plötzlich liegt die Masse auf der Frontscheibe, der Blick ist weg, die Hände verkrampfen. Wer beschleunigt, schickt die Ladung nach hinten. Die Schollen fliegen dann wie Scheiben auf die Windschutzscheibe des Hintermanns. Ein kleiner Schreck für Sie, ein großes Risiko für den Verkehr hinter Ihnen.

Rechtlich ist das klar geregelt. § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet Fahrerinnen und Fahrer, das Fahrzeug und die Sicht so vorzubereiten, dass niemand gefährdet wird. Dazu gehört nicht nur die Scheibe, sondern das ganze Auto, also auch das Dach. Wer mit rutschbereitem Schnee fährt, handelt wie mit schlecht gesicherter Ladung – und kassiert ein Bußgeld, das je nach Folge variiert. Ohne konkrete Gefährdung sind es schnell 25–35 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, drohen etwa 80–120 Euro und ein Punkt in Flensburg. Verursachen die herabfallenden Eisplatten einen Unfall oder Verletzungen, wird daraus im Ernstfall ein Strafverfahren – dann sind bis zu 3 Punkte realistisch.

Räumen wie ein Profi: schnell, gründlich, ohne Drama

Starten Sie immer oben: Dach zuerst, dann Scheiben, Haube, Heck, Licht, Kennzeichen. Nutzen Sie einen Schneebesen mit weichen Borsten und eine Teleskopbürste für hohe Dächer. Wischen Sie in breiten Zügen von der Mitte nach außen. Dann die Scheiben: Kratzen Sie frei, sprühen Sie Enteiser an die Ränder, damit die Wischer nicht reißen.

Die Luftschlitze an der Frontscheibe sind Gold wert. Heizung auf Defrost, Gebläse hoch – aber halten Sie das Standgas kurz. Langes Warmlaufenlassen ist unnötig und in vielen Städten eine Ordnungswidrigkeit. Ein Mikrofasertuch nimmt das Kondenswasser auf der Innenseite weg. Zum Schluss die Scheinwerfer und Rückleuchten: Sicht in beide Richtungen ist halbe Sicherheit.

Viele lassen die Spiegel zu, die Radläufe halb zugefroren, und fahren los. Es passiert aus Stress, Kälte, Routine. Seien wir ehrlich: Niemand macht das wirklich jeden Tag. Nehmen Sie sich drei Minuten, zählen Sie laut bis 180, und der Morgen verändert sich. Einmal eingeübt, geht’s in Fleisch und Blut über. Der Winter verzeiht eher Langsamkeit als Bequemlichkeit.

Die häufigsten Winterfehler – und wie Sie sie vermeiden

Der Klassiker: Scheiben frei, Dach voll. Räumen Sie das Dach konsequent zuerst, sonst rutscht der Schnee bei der ersten Bremsung nach vorn. Zweiter Fehler: Die Wischer starten, während sie noch festgefroren sind. Lösen Sie die Gummis vorsichtig vom Glas, sprühen Sie De-Icer auf die Lager, erst dann den Hebel ziehen.

Auch beliebt: Nur ein Guckloch kratzen. Das ist bequem, wirkt aber wie Fahren mit Scheuklappen. Ihr Blickfeld schrumpft, die Reaktionszeit gleich mit. Schaufeln Sie eine klare, breite Sicht frei – weit über die A-Säulen hinaus. Und denken Sie an die Leuchten: moderne LED-Scheinwerfer sind schnell eingeschneit. Klares Licht ist kein Luxus.

„Ein freigekratztes Fenster ist kein Freifahrtschein. Wer das Dach vergisst, fährt mit ungesicherter Last – und trägt die Verantwortung für alles, was hinten passiert.“

  • Dach zuerst räumen, dann Scheiben, dann Licht und Kennzeichen.
  • Wischerblätter lösen, nicht reißen. De-Icer statt Gewalt.
  • Heizung kurz, gezielt: Defrost an, Innenbeschlag abwischen.
  • Radkästen freimachen – festgefrorener Schnee kann blockieren.
  • Keine heißen Flüssigkeiten aufs Glas. Spannungsrisse sind teuer.

Bußgeld, Punkte – und die Frage, was Sie anderen zumuten

Wir kennen alle diesen Moment, in dem der Kopf sagt „Wird schon gehen“ und die Zeit im Nacken sitzt. Ein paar Zentimeter Schnee auf dem Dach wirken harmlos, doch draußen bekommt die Bequemlichkeit Reichweite. Hinter Ihnen hängt vielleicht ein Motorrad, davor ein Kinderwagen an der Kreuzung. Der Winter kennt keine Absicht, nur Folgen.

Rein juristisch ist das schnell erklärt: Wer ohne freien Blick fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer andere gefährdet, zahlt mehr – und sammelt Punkte. Wird jemand verletzt oder es kracht, kann daraus fahrlässige Körperverletzung werden. Dann reden wir über ein Verfahren, hohe Geldstrafen, Eintrag in Flensburg und im Extrem auch über drei Punkte, wenn der Führerschein entzogen wird. Versicherungen prüfen anschließend, ob sie zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung kürzen.

Und moralisch? Es ist ein kleiner Akt von Rücksicht, der großen Effekt hat. Das Dach sauber machen heißt, den Hintermann mit in Ihre Morgenroutine zu nehmen. Kein Heldentum, eher Hygiene. Drei Winterminuten für eine Stadt, die sicherer atmet. Vielleicht ist das die einzige Art, wie wir die Kälte gemeinsam erträglich machen.

Kernpunkt Detail Interesse für den Leser
Rechtslage § 23 StVO: Fahrzeug und Sicht müssen frei sein; Schnee/Eis auf dem Dach gilt als ungesicherte Last Versteht, warum die Polizei stoppt – und was juristisch dahintersteht
Konsequenzen 35 € ohne Gefährdung; 80–120 € + 1 Punkt bei Gefährdung/Unfall; im Extrem Strafverfahren und bis zu 3 Punkte Weiß, was droht – von Verwarnung bis Flensburg
Praxis-Check Dach zuerst, Wischer lösen, Defrost kurz, Licht frei, kein heißes Wasser Sofort umsetzbare Routine, die morgens Zeit spart und Ärger verhindert

FAQ :

  • Muss ich wirklich das komplette Dach freiräumen?Ja. Schnee und Eis auf dem Dach können bei Bremsen oder Fahrtwind rutschen oder abfliegen und andere gefährden. Das gilt als ungesicherte Last – räumen Sie die Fläche vollständig, auch bei Kombi, Van oder SUV.
  • Wie hoch sind die Bußgelder konkret?Ohne konkrete Gefährdung sind häufig 25–35 € fällig. Bei Gefährdung oder Unfall drohen 80–120 € und ein Punkt. Kommt es zu Verletzten, kann ein Strafverfahren folgen – bis hin zu Punkten und möglichen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen.
  • Darf ich den Motor im Stand warmlaufen lassen?Nein, das kann als unnötige Lärmbelästigung/Abgasbelastung geahndet werden. Besser: kurz Defrost, Innenbeschlag abwischen, mechanisch räumen. Das geht schneller, als man denkt.
  • Was, wenn eine Eisplatte mein Hintermann trifft?Dann haften Sie grundsätzlich. Zivilrechtlich drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld, strafrechtlich kann fahrlässige Körperverletzung geprüft werden. Dokumentieren Sie den Vorfall, leisten Sie Hilfe und melden Sie ihn Ihrer Versicherung.
  • Welche Hilfsmittel sind sinnvoll – und welche nicht?Gut: Schneebesen mit weichen Borsten, Teleskopbürste, Eiskratzer, Enteiserspray, Mikrofasertuch. Schlecht: heißes Wasser auf Glas (Rissgefahr), Metallwerkzeuge (Kratzer), Salz auf Lack (Korrosion).

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