Schneepflug: Wer zahlt den Schaden, wenn er im Sturm kaputt geht?

Schneepflug: Wer zahlt den Schaden, wenn er im Sturm kaputt geht?

Vorne an der Kreuzung schiebt ein Schneepflug eine weiße Walze zur Seite, das Stahlblatt vibriert, die Blinklichter stottern orange in die Nacht. Dann ein Schlag. Kurz, metallisch, hässlich. Der Fahrer verzieht das Gesicht, greift ans Funkgerät, der Motor läuft weiter, als wäre nichts geschehen. Ein Sturmabend kann so schnell kippen – vom Retter zum Reparaturfall. Wer bezahlt diesen Moment?

Schaden am Schneepflug: zwischen Sturm, Stahl und Straßenrand

Wenn es richtig bläst, werden Straßen zu Schachbrettern mit unsichtbaren Figuren. Unter dem Schnee lauern Kanaldeckel, aufstehende Randsteine, verlorene Metallteile. Der Schneepflug nimmt das Frontblatt als Schild – und als Stoßfänger. Eine Böe versetzt, der Reifen rutscht, das Blatt schlägt schräg ein. Kleine Unsauberkeiten im Winkel, große Folgen im Material. Manchmal entscheidet eine Böe über Tausende Euro.

Markus, 42, fährt seit Jahren für die Kommune. In der dritten Runde, gegen drei Uhr morgens, knallt sein Pflug in einen versteckten Humpel am Fahrbahnrand. Das Blatt reißt seitlich, die Halterung biegt sich, die Hydraulik leckt. Kein Drama, aber ein Werkstattbesuch mit vierstelliger Summe. Wir alle kennen diesen Moment, in dem man spürt: Jetzt ist’s passiert. Statistik hin oder her – Sturmnächte sind die Zeit, in der Versicherungssprache plötzlich sehr konkret wird.

Juristisch wird sortiert wie in einem Werkzeugkasten: Kfz-Haftpflicht für Schäden an Dritten, Kasko für den eigenen Pflugträger, Maschinen- oder Gerätekasko für das Anbaugerät. Sturm gilt in Policen meist erst ab Windstärke 8, nachweisbar über DWD-Daten. Trifft eine Böe das Fahrzeug oder fällt ein Ast, ist Teilkasko im Spiel. Prallt das Blatt gegen ein Hindernis – ob sichtbar oder unter Schnee – ist es Kollision, also Vollkasko oder Maschinenbruch. Und immer schwebt über allem: höhere Gewalt, grobe Fahrlässigkeit, Regress.

Wer zahlt in welchem Fall – und wie man das klug beweist

Die schnelle Leitplanke: Erst den Falltyp erkennen, dann die richtige Schublade öffnen. Hat der Sturm gewütet, hol dir die Wetterdaten deiner Stunde und Straße. Fotos vom Schaden, Nahaufnahme vom Blatt, Totale vom Umfeld. Funkprotokoll sichern, Einsatzauftrag dazu. Bei Anbaupflügen prüfen, ob das Gerät über Maschinenbruch- oder Gerätekasko läuft – viele Kommunen und Dienstleister haben genau dafür eine eigene Police. Das Ganze zeitnah melden, mit Uhrzeit, Strecke, Team – je konkreter, desto weniger Rückfragen.

Häufige Fehler? Kein Nachweis der Windstärke, keine Bilder, keine Notiz der genauen Stelle. Oder das Anbaugerät ist gar nicht mitversichert, weil die Police nur den Träger nennt. Seien wir ehrlich: Kaum jemand liest in der Nacht die Bedingungen. Ein einfacher Trick hilft: Ein laminiertes Blatt im Fahrerhaus mit drei Zeilen – Wen anrufen, was knipsen, welche Daten merken. Klingt banal. Wirkt.

Wenn’s knallt, hilft Klartext, nicht Heldengeschichten. Teilkasko zahlt Sturm, Vollkasko den selbst verursachten Crash. Und die Haftpflicht? Die deckt den Laternenmast des Nachbarn, niemals dein eigenes Blatt.

„Wir zahlen, was belegt ist – und was versichert wurde“, sagt eine Schadenreguliererin trocken. „Das Drama der Nacht sieht man am nächsten Tag auf drei Fotos.“

  • Eigenschaden am Trägerfahrzeug: Vollkasko
  • Schaden am Anbau-Schneepflug: Maschinen-/Gerätekasko, falls abgeschlossen
  • Fremdschaden (Zaun, parkendes Auto): Kfz-Haftpflicht/Betriebshaftpflicht
  • Sturmschaden ohne Kollision: Teilkasko (Sturm ab Stärke 8)
  • Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz: Leistungskürzung oder Regress

Zwischen Pflicht und Risiko: was bleibt nach der Nacht

Wer räumt, trägt Verantwortung – und fährt auf Kante. In stürmischen Nächten liebt niemand Paragrafen, doch sie entscheiden im Nachgang über Budgets und Ruhepuls. Sturm ist im Versicherungsdeutsch erst ab Windstärke 8. Dieser Satz rettet Rechnungen, wenn er mit Daten unterfüttert ist. Kommunen stehen zwischen Dienstauftrag und Kassenlage, private Räumdienste zwischen Saisonvertrag und Margen, Fahrer zwischen Straßenrand und Bauchgefühl. Ein bisschen Demut hilft: Tempo raus, Blatt etwas höher, bei Sicht unter Null lieber neu ansetzen. Das kostet Minuten, spart Wochen in der Werkstatt. Und ja, es gibt Nächte, in denen gar nichts bricht – weil jemand rechtzeitig entschieden hat, nicht der Held zu sein. Teilen wir diese Geschichten, nicht nur die Schlaggeräusche.

Kernpunkt Detail Interesse für den Leser
Deckungsbausteine Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Maschinenbruch Welche Police zahlt wirklich?
Beweisführung Fotos, DWD-Winddaten, Einsatzprotokoll Schaden zügig und sauber durchbringen
Fallen Unversicherte Anbaugeräte, grobe Fahrlässigkeit Teure Kürzungen vermeiden

FAQ :

  • Wer zahlt, wenn der kommunale Schneepflug im Sturm beschädigt wird?Meist die Kasko der Kommune: Sturmeinwirkung über Teilkasko, Kollisionsschaden über Vollkasko; das Blatt oft über eine Maschinenversicherung.
  • Zählt jede windige Nacht als „Sturm“?Nein. Versicherer werten Sturm in der Regel ab Windstärke 8. Nachweise liefert der Deutsche Wetterdienst für Ort und Zeit.
  • Ich habe einen Bordstein erwischt – bin ich privat haftbar?Bei Dienstfahrt greift die Fahrzeug-/Maschinenkasko des Arbeitgebers, außer bei Vorsatz oder krasser Trunkenheit. Dann droht Regress.
  • Der Pflug schleudert Schnee auf ein parkendes Auto. Wer zahlt?Das ist ein Fremdschaden aus dem Fahrbetrieb. Zuständig ist die Kfz-Haftpflicht des Trägerfahrzeugs oder die Betriebshaftpflicht.
  • Mein Anbaupflug am Traktor ist kaputt – reicht die Kfz-Versicherung?Oft nicht. Für Anbaugeräte braucht es eine Maschinen- oder Gerätekasko, sonst bleibt der Halter auf dem Schaden sitzen.

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