Parken vor der eigenen Einfahrt: Wann es richtig teuer wird

Parken vor der eigenen Einfahrt: Wann es richtig teuer wird

Zwischen Nachbarschaft, Ordnungsamt und Abschleppunternehmen entscheidet manchmal ein einziger Reifen auf dem Bordstein über viel Geld und dicke Luft. Wo endet die Bequemlichkeit, wo beginnt das Bußgeld?

Es ist ein kühler Morgen, noch feucht auf dem Asphalt. Ein Mann trägt zwei Kästen Wasser aus dem Kofferraum, der Motor blinkt noch warm. Sein Wagen steht quer vor der Einfahrt, halb auf der abgesenkten Bordsteinkante, weil “es ja nur fünf Minuten” sind. Eine Nachbarin bremst, schaut, wartet. Ein Paketbote hupt, der Blick wird schärfer. Als der Mann zurückkommt, klemmt ein gelber Zettel hinter dem Scheibenwischer. Er hebt die Schultern, murmelnd “war doch nur kurz”, und merkt erst später: Es bleibt nicht beim Zettel. Abschleppen kostet. Und manchmal kommt noch mehr obendrauf. Die eigentlich spannende Frage: Darf man vor der eigenen Einfahrt überhaupt stehen?

Rechtslage vs. Realität: Darf ich das – und wenn ja, wie lange?

Die Straßenverkehrs-Ordnung ist klarer, als viele glauben: Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist verboten – Punkt. Das gilt auch vor der eigenen. Ebenfalls tabu: der abgesenkte Bordstein. Halten zum Ein- und Ausladen ist kurzzeitig okay, Parken nicht. Klingt streng, wird aber in manchen Kommunen geduldet, wenn niemand anders behindert wird und der Gehweg frei bleibt. Das Risiko bleibt beim Fahrer. Das Ordnungsamt darf trotzdem einschreiten. Abschleppen ist möglich, sobald andere blockiert werden oder die Restbreite der Fahrbahn zu gering ist.

Eine typische Szene: Ein Eigentümer stellt sein Auto vor “seine” Einfahrt, weil er gleich wieder los will. Ein Besuch parkt gegenüber. Jetzt wird’s eng: Die Straße ist schmal, ein Müllwagen kommt nicht durch. Die Leitstelle schickt das Abschleppfahrzeug, rechnet Anfahrt, Einsatz, Verwahrung – plötzlich wird es dreistellig. Später stellt sich heraus, dass der Bordstein abgesenkt ist. Dann ist die Toleranzgrenze noch schneller erreicht. Statistik gibt’s dazu selten, doch Ordnungsämter berichten regelmäßig von Beschwerden rund um Einfahrten, besonders an Liefer- und Mülltagen.

Warum die Regeln so streng sind? Einfahrten sind Knotenpunkte für Sicht und Bewegung. Wenn die Sichtlinie zugeparkt ist, steigt die Unfallgefahr beim Ausfahren. Wenn der Bordstein abgesenkt ist, müssen Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen. Und wenn die Restfahrbahn weniger als etwa 3 Meter misst, kommen Einsatzfahrzeuge nicht durch. Das rechtliche Prinzip dahinter: öffentlicher Verkehrsraum geht vor Privatinteresse. Selbst wenn die Einfahrt “deine” ist – die Straße gehört allen. Wer hier parkt, lädt Verantwortung auf sich. Auch finanziell.

Wann es richtig teuer wird – und wie du Ärger vermeidest

Teuer wird’s, wenn aus Komfort eine Behinderung wird. Drei Situationen treiben die Kosten nach oben: Blockade einer abgesenkten Bordsteinkante, Behinderung Dritter, zu geringe Restbreite auf schmalen Straßen. Kommt ein Abschleppdienst, summieren sich Gebühren schnell. Dazu kann ein Bußgeld kommen, bei gefährlichen Situationen auch ein Punkt. Praktischer Schutz: Markiere die Einfahrt offiziell. In vielen Städten gibt es Grenzmarkierungen am Bordstein (amtlich), die das Parkverbot sichtbar machen. Private Schilder “Einfahrt freihalten” wirken psychologisch, rechtlich zählen sie nicht. Noch ein Tipp: Statt “mal eben parken” – kurz halten, ausladen, wegfahren. Kurz ist kurz.

Die häufigsten Fehler klingen banal, passieren aber täglich. Manche stellen sich “nur halb” vor den Bordstein – das zählt trotzdem. Andere denken, vor der eigenen Einfahrt sei alles erlaubt – ist es nicht. Und viele unterschätzen die Wirkung gegenüberliegender Parker: Wenn die Restbreite nicht mehr für Lkw reicht, ist Abschleppen Standard. On a tous déjà vécu ce moment où l’on se dit “zwei Minuten, was soll passieren?” – genau das ist das Fenster, in dem die Kosten entstehen. Seien wir ehrlich: Niemand prüft jeden Paragrafen der StVO vor dem Einparken. Ein klarer Blick auf Bordstein, Sichtachse und Fahrbahnbreite hilft mehr als jede Rechtsdebatte.

“Vor der eigenen Einfahrt zu parken ist keine Privatentscheidung. Entscheidend ist, ob der öffentliche Verkehrsraum beeinträchtigt wird.” – eine Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • Finger weg vom abgesenkten Bordstein.
  • Halten ja, Parken nein – gerade beim Be- und Entladen.
  • Gegenüber der Einfahrt nur parken, wenn sichtbar genug Platz bleibt.
  • Amtliche Markierung schlägt privates Schild.
  • Im Zweifel: 3-Meter-Regel im Kopf behalten – Luft für große Fahrzeuge.

Nachbarschaft, Schilder, Abschlepphaken: Was jetzt zählt

Der kluge Weg beginnt oft vor dem Klingelschild. Sprich mit den Nachbarn, die gegenüber oder neben deiner Einfahrt parken. Ein kurzer Zettel an Lieferdienste mit “Bitte Einfahrt frei lassen, Müllabfuhr mittwochs bis 12 Uhr” wirkt. Beantrage bei der Stadt eine amtliche Markierung am Bordstein oder eine Beschilderung, wo möglich. Dokumentiere wiederholte Blockaden ohne Drama: Foto, Uhrzeit, Lage. Und wenn du kurz laden willst, lass den Motor aus, bleib am Fahrzeug, bleib ansprechbar. Ein einziges Zeichen von Rücksicht ist manchmal mehr wert als jedes Paragraphenzeichen.

Kernpunkt Detail Interesse für den Leser
Parkverbot vor Einfahrten Gilt auch vor der eigenen, abgesenkter Bordstein tabu Vermeidet Bußgeld und Ärger mit Behörden
“Richtig teuer” Abschleppkosten + Bußgeld, bei Behinderung/Punkt möglich Finanzielle Folgen realistisch einschätzen
Praxis-Tipps Amtliche Markierung, 3-Meter-Regel, Halten statt Parken Alltagstaugliche Lösungen ohne Stress

FAQ :

  • Darf ich vor meiner eigenen Einfahrt parken?Rein rechtlich ist Parken vor Einfahrten verboten – auch vor der eigenen. Kurz halten zum Be- und Entladen ist möglich, solange niemand behindert wird.
  • Was kostet das Zuparken einer Einfahrt?Es drohen Bußgeld und im Ernstfall Abschleppkosten. Die Gesamtsumme kann schnell dreistellig werden, vor allem bei Behinderung oder notwendigem Abschleppen.
  • Wie breit muss die Straße gegenüber der Einfahrt bleiben?Als Faustregel gelten rund 3 Meter Restbreite, damit größere Fahrzeuge passieren können. Wird es enger, steigt das Risiko für Bußgeld und Abschleppen.
  • Bringt ein “Einfahrt freihalten”-Schild etwas?Private Schilder haben keine hoheitliche Wirkung. Sie erinnern, aber nur amtliche Markierungen und Beschilderungen sind verbindlich.
  • Ich wurde abgeschleppt – muss ich trotzdem noch zahlen?Ja. Neben dem Bußgeld fallen Einsatz- und Verwahrkosten an. Diese sind unabhängig davon fällig, ob du “gleich wieder da gewesen” wärst.

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