Was viele nicht wissen: Aus einem harmlosen Laubhaufen kann eine teure Ordnungswidrigkeit werden. Wer das bunte Zeug in den Rinnstein schiebt, in den Gully stopft oder auf die Straße bläst, gefährdet Verkehrsteilnehmer und stört die Kanalisation. Genau dafür sehen kommunale Satzungen teils drastische Bußgeldrahmen vor. Die Rechnung kann vierstellig ausfallen – und im Extrem bis 10.000 Euro gehen.
Samstag, 9.12 Uhr. Vor einem Reihenhaus in einer ruhigen Straße liegt frisches, kupferfarbenes Laub. Ein Mann mit Kaffeebecher kehrt schwungvoll, die Nachbarin startet den Laubbläser. Die Luft riecht nach feuchter Erde, der Lärm franst die Stille auf. Ein paar Schritte weiter gleitet ein Rad über eine nasse Schicht Blätter, fängt sich gerade noch. Das Ordnungsamt rollt vorbei, verlangsamt, notiert etwas. Laub ist schön, bis es zur Rechtsfalle wird. Wir kennen alle diesen Moment, in dem man denkt: „Nur schnell vor die Tür kehren, dann ist Ruhe.“ Es ist selten so einfach.
Warum Laub zur Bußgeldfalle wird
Laub kann rutschig sein wie Seife. Auf Gehwegen und Einfahrten wird daraus in Minuten eine Sturzfalle, vor allem bei Nässe. Hauseigentümer sind vielerorts per Straßenreinigungssatzung in der Pflicht, angrenzende Gehwege laubfrei und passierbar zu halten. Nicht nur für Fußgänger, auch für Kinderwägen, Rollatoren, Zusteller. **Wer Laub bewusst in den Gully oder auf die Fahrbahn kehrt, riskiert in vielen Städten einen Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro.** Denn das gilt als Verunreinigung des öffentlichen Raums und kann die Kanalisation lahmlegen.
Ein Beispiel aus der Praxis: In einer Mittelstadt am Rhein meldeten Bürger im Oktober binnen einer Woche 27 verstopfte Straßeneinläufe – Regen und Laub hatten Gullis dichtgemacht, zwei Kreuzungen standen unter Wasser. Die Stadt rückte an, dokumentierte Haufen mit Blättern, die sichtbar von Privatgrundstücken in den Rinnstein geschoben worden waren. Ein Radfahrer stürzte am Abend auf der glitschigen Schicht und verletzte sich am Handgelenk. Die Folge: Ermittlung zur Verkehrssicherungspflicht, Kostenbescheide für den Einsatz, Verwarnungen – und ein Verfahren, das empfindlich teuer werden kann, wenn Vorsatz nachgewiesen wird.
Rechtlich greift hier ein Mix aus Verkehrssicherungspflicht, Straßen- und Abfallrecht. Wer seine Räumpflicht ignoriert, riskiert ein Bußgeld – häufig sind das im Alltag Summen im unteren dreistelligen Bereich. Die 10.000 Euro sind der obere Rahmen, den manche Kommunen für gravierende Fälle festgelegt haben, etwa bei wiederholtem oder vorsätzlichem Ablagern von Laub auf der Straße oder dem Stopfen in Gullys. Kommt es zu Schäden, steigen zusätzlich Haftungsrisiken: Regress der Versicherung, Kosten für Einsatzkräfte, mögliche Schmerzensgeldforderungen. Die Pflicht endet nicht am Zaun.
So machst du es richtig – ohne Stress und Strafzettel
Der sichere Weg ist simpel: Rake statt Blower, sammeln statt schieben. Räume einen klaren, gut begehbaren Streifen auf dem Gehweg, etwa in Türbreite. Kehre stets vom öffentlichen Bereich weg, also zu dir aufs Grundstück. Nimm das Laub in die Biotonne, in städtische Laubsäcke oder bringe es zum Wertstoffhof. Frei von Drama, frei von Ärger. **Ein freier Meter Gehweg kann über Sturz oder sicheren Schritt entscheiden.** Gullys vor dem Haus sollten sichtbar frei bleiben.
Viele machen den Fehler, „nur schnell“ eine Laub-Zunge in den Rinnstein zu schieben, damit der Wind den Rest erledigt. Das rächt sich bei Regen in Minuten. Zweiter Klassiker: Laubbläser auf volle Pulle und ab damit auf die Straße. Seien wir ehrlich: Niemand hat Lust, jeden Tag zu harken. Seien wir ehrlich: niemand macht das täglich. Doch kleine Routinen helfen – morgens kurz den Streifen fegen, nach starken Böen einmal am Abend. So bleibt es überschaubar, auch ohne Marathon.
Eine Stadtsprecherin sagte mir mal:
„Alles, was von privat in den öffentlichen Raum verlagert wird und dort Gefahren schafft, kann Bußgelder nach sich ziehen – Laub eingeschlossen.“
Für den schnellen Überblick, was im Herbst wirklich zählt:
- Nicht in den Gully kehren. Laub gehört in die Biotonne, Laubsack oder zum Wertstoffhof.
- Gehweg passierbar halten, vor allem bei Nässe. Ein klarer Streifen reicht oft.
- Laubbläser nur zu zulässigen Zeiten, mit Blick auf Lärm und Feinstaub. Ein Rechen ist leiser – und präziser.
- Laubhaufen für Igel gern im Garten – nie auf dem Gehweg oder am Straßenrand.
- Im Zweifel: kommunale Satzung checken. Regeln unterscheiden sich je nach Ort.
Zwischen Natur und Nachbarschaft – was am Ende zählt
Laub ist kein Feind. Es schützt Beete, bietet Insekten Unterschlupf, macht Geräusche wie Regen aus Papier. Draußen vor der Tür spielt es eine andere Rolle: Sicherheit, Sichtbarkeit, Rücksicht. Es geht um Balance. Sammle das meiste, lass an ruhigen Ecken im Garten ein Igel-Hotel liegen. Rede mit den Nachbarn: „Ich mach heute den Streifen, du morgen die Ecke.“ Kleine Absprachen halten Wege frei und Nerven ruhig. Ein Herbst ohne Knöllchen beginnt mit einem Besen – und mit einem Blick über den eigenen Bordstein hinaus.
| Kernpunkt | Detail | Interesse für den Leser |
|---|---|---|
| Laub nicht in den Gully | Verstopfungen, Überflutung, Bußgeldrahmen bis 10.000 € möglich | Vermeidet Kosten, Schaden und Ärger mit dem Amt |
| Gehweg freihalten | Verkehrssicherungspflicht für angrenzende Flächen | Schützt vor Haftung nach Stürzen |
| Richtig entsorgen | Biotonne, Laubsack, Wertstoffhof, Kompost im Garten | Leicht umsetzbar, ökologisch sinnvoll |
FAQ :
- Drohen wirklich 10.000 Euro Strafe für Laub?Das ist ein satzungsbedingter Oberrahmen, der bei schweren, wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen greifen kann – etwa beim gezielten Kehricht in die Straße oder in Gullys. Übliche Bußgelder im Alltag liegen oft deutlich niedriger, können aber durch Einsatz- und Folgekosten steigen.
- Wer muss den Gehweg vom Laub befreien: Mieter oder Eigentümer?Die Räumpflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer, wird aber häufig per Mietvertrag auf Mieter übertragen. Die konkrete Zuständigkeit steht in der kommunalen Straßenreinigungssatzung und im Mietvertrag.
- Darf ich Laub einfach verbrennen?In den meisten Kommunen ist das verboten oder nur unter strengen Auflagen erlaubt. Offenes Verbrennen kann hohe Bußgelder und Rauchbelästigung nach sich ziehen – bitte lokale Regeln prüfen.
- Sind Laubbläser erlaubt?Ja, mit Einschränkungen: Geräte mit schlechtem Emissionswert sind oft nur zu bestimmten Tageszeiten zulässig. Für Anwohner ist ein Rechen oft die entspanntere, leisere Lösung.
- Der Baum steht auf städtischem Grund – bin ich trotzdem zuständig?Oft ja: Fällt das Laub auf den Gehweg vor deinem Grundstück, trifft dich die Räum- und Streupflicht, unabhängig vom Baumeigentum. Die Stadt holt nicht jedes Blatt ab, der sichere Weg bleibt deine Aufgabe.









