Und die Frage, die sofort in den Kopf schießt: Ab wann darf ich die Miete kürzen – ohne mir Ärger einzuhandeln? Genau an dieser Schnittstelle zwischen Alltag und Gesetz liegt die Wahrheit: Der richtige Tag entscheidet über mehrere Hundert Euro – und über schlaflose Nächte.
An einem grauen Januarmorgen steht Mia barfuß auf den Fliesen. Der Atem ist sichtbar, obwohl die Fenster geschlossen sind. Der Thermostat zeigt 16 Grad, die Heizung brummt nur kurz und verstummt wieder, als hätte sie die Lust verloren. In der Küche dampft der Kessel wie in einem Campingurlaub, der keiner sein will. Wir kennen alle diesen Moment, in dem man das Handy zückt und überlegt: Vermieter anrufen, oder doch erst den Nachbarn fragen? Am Abend sind Wollsocken die Rettung, in der Nacht das zweite Bettlaken. Und irgendwo zwischen Frust und Frösteln drängt sich die Frage vor: Darf ich ab heute weniger zahlen? Die Antwort ist klarer, als viele denken. Und sie überrascht.
Ab wann die Mietminderung gilt – und was das rechtlich heißt
Bei einem Heizungsausfall liegt ein Mietmangel vor. Das Mietrecht sagt: Fällt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung spürbar, mindert sich die Miete automatisch für die Dauer des Mangels. Der entscheidende Tag ist der Tag, an dem der Mangel eintritt – real, messbar, fühlbar. In der Praxis starten viele Mieter ab dem Tag, an dem sie den Vermieter informiert haben. Beides zählt, das Timing macht den Unterschied.
Ein Beispiel aus dem echten Leben: In Leipzig fiel in einer Altbauwohnung die Zentralheizung Mitte Januar für 48 Stunden aus. Draußen minus drei, drinnen 15 bis 17 Grad. Die Mieterin schrieb noch am ersten Abend eine kurze Mail, legte am Morgen nach: Protokoll mit Uhrzeiten, Fotos vom Thermometer, Anrufliste. Sie setzte eine knappe Frist. Am Monatsende minderte sie die Kaltmiete anteilig. Der Vermieter akzeptierte 30 Prozent für die zwei Tage. Keine Drohbriefe, keine Eskalation. Weil das Vorgehen stimmte.
Juristisch steckt dahinter § 536 BGB: Die Miete ist in dem Umfang herabgesetzt, in dem die Tauglichkeit fehlt – Verschulden des Vermieters braucht es dafür nicht. Melden müssen Mieter den Mangel dennoch (§ 536c BGB), sonst riskieren sie, auf Kosten sitzen zu bleiben oder Ansprüche zu verlieren. Als Richtwert gelten tagsüber um die 20 bis 22 Grad, nachts etwa 18 Grad, und das insbesondere in der Heizperiode von Oktober bis April. Bleibt die Wohnung tags dauerhaft darunter oder fällt die Heizung ganz aus, sind 10 bis 25 Prozent Minderung üblich, bei Totalausfall im Winter auch 50 Prozent und mehr – abhängig von Dauer, Raumzahl und Außentemperatur.
So gehen Sie konkret vor – dokumentieren, melden, mindern
Messen Sie zuerst die Raumtemperatur: einmal morgens, einmal abends, in der Mitte des Raums auf etwa einem Meter Höhe. Schreiben Sie Uhrzeit und Gradzahl auf, machen Sie ein Foto vom Display. Rufen Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung an und schicken Sie direkt danach eine kurze Mail: Was ist ausgefallen, seit wann, welche Temperaturen, welche Zimmer. Setzen Sie eine kurze Frist zur Abhilfe, bei Kälte reichen oft 24 bis 48 Stunden. Danach mindern Sie anteilig – tagesgenau.
Seien wir ehrlich: Niemand schreibt im echten Leben sofort perfekte Protokolle. Machen Sie’s pragmatisch. Zwei Messungen am Tag, zwei Sätze per E-Mail, fertig. Häufige Fehler sind zu hohe Minderungen “aus dem Bauch”, gar keine Meldung oder das Warten über Tage in der stillen Hoffnung, dass es schon wieder wird. Tun Sie sich den Gefallen, rufen Sie einmal zu viel an. Und wenn es knistert und pfeift in der Therme: Video mitschicken. *Das spart später Diskussionen.*
Wenn Sie unsicher sind, hilft eine Faustregel: Totalausfall im tiefen Winter = deutlich höhere Minderung, lauwarme Heizkörper = moderate Minderung.
“Ab dem Tag des Mangels – und ab Ihrer Meldung – sind Sie auf der sicheren Seite. Das Recht läuft an, sobald die Wohnung spürbar zu kalt ist.”
- Temperatur-Log: morgens/abends messen, Datum, Uhrzeit, Gradzahl notieren
- Mängelanzeige: kurz und sachlich per Mail + Anruf, Frist setzen
- Minderung: tagesgenau und angemessen, lieber vorsichtig als zu viel
- Behelf: Elektroheizer dokumentieren, Kosten aufheben
Zwischen Alltag und Paragrafen – was bleibt
Heizungsausfall ist nicht nur ein technisches Problem, sondern ein Gefühl von Kontrollverlust in den eigenen vier Wänden. Wer weiß, ab welchem Tag die Miete sinkt, holt sich ein Stück davon zurück. Der rechtliche Kern ist simpel, die Umsetzung lebt von kleinen, klugen Handgriffen. Schreiben statt schimpfen, messen statt schätzen, Fristen statt Flausen.
Wichtig ist, nicht überzureagieren. Eine zu hohe Minderung kann Rückstände erzeugen – und damit echte Risiken. Wer vorsichtig mindert und parallel Druck macht, fährt in der Regel besser. Manche Vermieter bieten sofort mobile Heizgeräte an oder schicken den Notdienst, andere vertrösten. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt. Und ja: Manchmal hilft es, die Nachbarn zu fragen, ob sie das gleiche Problem haben. Das macht die Sache greifbar.
Ein letzter Gedanke, der trägt: Sie müssen kein Jurist sein, um Ihre Wohnung warm zu bekommen. Sie brauchen nur eine klare Linie. Mangel ab heute, Meldung ab heute, Minderung ab heute – und ein kühler Kopf bei kalten Heizkörpern.
| Kernpunkt | Detail | Interesse für den Leser |
|---|---|---|
| Mietminderung startet | ab Mangelbeginn und mit Meldung an den Vermieter | Sicherheit beim richtigen Zeitpunkt |
| Richtwerte Temperatur | 20–22 °C tags, ca. 18 °C nachts | Schnelle Einordnung: Mangel ja oder nein? |
| Höhe der Minderung | 10–25 % bei unzureichender Wärme, bis 50 %+ bei Totalausfall im Winter | Realistische Spannbreite statt Streit |
FAQ :
- Ab wann darf ich die Miete mindern, wenn die Heizung ausfällt?Rechtlich ab dem Tag, an dem der Mangel eintritt. Praktisch mindern viele ab dem Tag der Meldung an den Vermieter – mit sauberer Dokumentation.
- Wie beweise ich, dass es zu kalt war?Temperatur zweimal täglich messen, Uhrzeit und Gradzahl notieren, Fotos vom Thermometer machen, kurze Mail mit Datum/Uhrzeit senden. Ein Mini-Protokoll reicht.
- Wie hoch darf ich mindern?Orientierung: 10–25 % bei spürbar zu niedriger Temperatur, 50 % und mehr bei Totalausfall im Winter. Besser zu vorsichtig starten und anpassen.
- Muss ich zuerst den Vermieter informieren?Ja, sofort melden. Die Meldung schützt Ihre Ansprüche und beschleunigt die Reparatur. Ohne Meldung riskieren Sie Diskussionen oder gekürzte Ansprüche.
- Bekomme ich Kosten für Elektroheizer ersetzt?Wenn der Vermieter säumig ist, können notwendige Mehrkosten erstattungsfähig sein. Belege sammeln, Einsatz und Zeiten dokumentieren, in der Mängelmail ankündigen.









