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Die Küche riecht nach Kaffee, auf dem Tisch liegt ein Umschlag. Drinnen knistert es. Eine Oma drückt ihrer Enkelin zur Wohnungseinrichtung ein Bündel Scheine in die Hand, alle lächeln, es wird umarmt, es fallen Tränen. Irgendwer macht einen Scherz: „Nicht dem Finanzamt erzählen.“ Alle lachen, dann wird es still. Später in der Bahn scrollt die Enkelin durchs Handy, sieht die Überweisung vom Vater für die Kaution, 10.000 Euro. Dazu die Barzuwendung der Oma. Ein Freund schreibt: „Übrigens, Gifts muss man melden.“ Sie schaut aus dem Fenster, die Stadt zieht vorbei. Dieser Moment, in dem Freude und Unsicherheit nebeneinander sitzen. Auf dem Display blinken drei Worte: Anzeige. Drei Monate.
Geldgeschenke: Freude, Pflicht, Fallstricke
Die wenig bekannte Wahrheit: Bei Geldgeschenken gibt es in Deutschland eine Anzeigepflicht. Wer schenkt, und wer annimmt, muss das dem Finanzamt mitteilen — innerhalb einer Frist. **Drei Monate Frist.** Das gilt selbst dann, wenn am Ende keine Schenkungsteuer fällig wird. Heißt: Auch wenn Eltern ihrem Kind 50.000 Euro für die erste Immobilie geben, ist das zu melden. Nicht weil der Staat misstrauisch ist, sondern weil er den Überblick braucht. Wir alle kennen diesen Moment, wenn ein Geschenk groß genug ist, um Fragen zu wecken. Genau da beginnt die Pflicht.
Ein Beispiel aus der Realität: Tom bekommt von seiner Tante 30.000 Euro für die Meisterschule. Der Freibetrag für „sonstige“ Personen liegt bei 20.000 Euro. Also sind 10.000 Euro potenziell steuerpflichtig — es sei denn, es gab vor acht Jahren bereits 15.000 Euro von der Tante. Dann zählt es zusammen. Und schon ist die Rechnung eine andere, denn die **Freibeträge zählen über zehn Jahre**. Hingegen: Eltern dürfen Kindern bis zu 400.000 Euro pro zehn Jahre schenken, Ehe- oder Lebenspartner sogar 500.000 Euro. Enkeln stehen 200.000 Euro zu. Klingt großzügig, löst aber die Meldepflicht nicht in Luft auf. Auch steuerfrei bleibt anzeigepflichtig.
Warum das Ganze? Schenkungen werden im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geregelt. Die Finanzämter prüfen nicht Gefühle, sondern, ob aus mehreren Beträgen über Jahre eine steuerliche Relevanz entsteht. Es geht um Fairness im System, nicht um Kleinlichkeit. Übliche Gelegenheitsgeschenke — Blumenstrauß, Geburtstagsumschlag im sozial üblichen Rahmen — sind freigestellt. Aber Geldbeträge, die Lebensläufe prägen, gehören in die Akte. **Melden trotz Steuerfreiheit** ist kein Trick des Staates, sondern der saubere Weg: Wird eine Schenkung angezeigt, gibt es Klarheit. Wird sie verschwiegen, drohen Nachfragen, Zinsen, im schlimmsten Fall Bußgelder.
So meldest du ein Geldgeschenk richtig
Die praktische Seite ist weniger dramatisch, als viele denken. Die meisten Bundesländer haben ein kurzes Formular („Anzeige einer Schenkung“) auf der Website des Finanzamts. Darin stehen: wer wem etwas schenkt, Verwandtschaftsgrad, Datum, Wert und Gegenstand (Geld, Kontoüberweisung, Depotwerte, Krypto, Auto). Belege dazulegen: Kontoauszug, kurze Schenkungsurkunde, notfalls ein formloser Zettel mit Unterschriften. Kein Formular? Ein knapper Brief reicht: Namen, Steuer-IDs, Beträge, Zeitpunkt, Zweck. Wer mag, nutzt ELSTER für die spätere Steuererklärung, falls das Amt sie anfordert.
Häufige Fehler passieren aus Alltagssorgen. Viele verwechseln Bank-Geldwäschegrenzen mit Steuervorschriften: Die 10.000-Euro-Grenze der Bank ist nicht der Freibetrag. Andere splitten einmalige 60.000 Euro in sechs Überweisungen à 10.000 und denken, das „zählt nicht“. Doch Schenkungen werden pro Schenker über zehn Jahre zusammengerechnet. Oder es wird ein „Darlehen“ behauptet, ohne Vertrag, ohne Rückzahlung. Das ist dann am Ende doch eine Schenkung. Seien wir ehrlich: Das macht im Alltag kaum jemand perfekt. Zwei saubere Sätze und ein Kontoauszug bringen mehr Ruhe als zehn Ausreden.
Ein letzter Hebel ist die Dokumentation — kurz, menschlich, eindeutig. Schreib auf, was geschenkt wurde und warum. Heb die Nachweise gemeinsam mit anderen Lebensdokumenten auf.
„Melden kostet nichts, nicht melden kann teuer werden.“ — sagt eine Steuerberaterin, die ich an einem Montagmorgen anrufe.
- Frist merken: drei Monate ab Schenkung.
- Freibeträge kennen: 500.000 (Partner), 400.000 (Kinder), 200.000 (Enkel), 20.000 (alle anderen).
- Zehn-Jahres-Regel beachten: mehrere Geschenke zählen zusammen.
- Bargeld notieren: Übergabe, Datum, Zeugen, Foto vom Zählprotokoll.
- Bei Immobilien oder Notarurkunden meldet oft der Notar automatisch — trotzdem kurz prüfen.
Was bleibt: Sprechen, dokumentieren, melden
Geldgeschenke sind Nähe in Zahlen. Wer schenkt, sagt: Ich glaube an dich. Wer annimmt, sagt: Ich gehe einen Schritt. Dazu gehört ein kleines Gespräch über das Formale. Keine große Bühnenrede, eher zwei Minuten zwischen Küche und Flur. „Wir melden das an, fertig“, ist ein guter Satz. Danach ist der Kopf frei für das, worum es wirklich geht: Startkapital für Träume, Unterstützung in einer Krise, ein Stück Sicherheit. Aus einem Gutschein wird ein Vertrag mit der Zukunft. Das ist weniger bürokratisch, als es klingt. Es ist erwachsen. Und es schafft Vertrauen — auch zwischen dir, deiner Familie und dem Staat.
| Kernpunkt | Detail | Interesse für den Leser |
|---|---|---|
| Anzeigepflicht | Schenker und Beschenkter melden innerhalb von drei Monaten | Vermeidet Ärger, klärt die Akte rechtzeitig |
| Freibeträge | 500k Partner, 400k Kinder, 200k Enkel, 20k sonstige — alle 10 Jahre | Spielräume nutzen, ohne Risiken einzugehen |
| Dokumente | Kontoauszug, kurzes Schreiben, ggf. Notarunterlagen | Schnell erledigt, hält Nachfragen fern |
FAQ :
- Muss ich jedes Geldgeschenk dem Finanzamt melden?Ja, grundsätzlich schon — auch wenn es voraussichtlich steuerfrei bleibt. Übliche Kleinigkeiten zu Anlässen sind ausgenommen.
- Welche Frist gilt für die Anzeige?Drei Monate ab dem Zeitpunkt der Schenkung. Die Pflicht trifft Schenker und Beschenkten.
- Was ist mit Bargeldgeschenken?Auch Bargeld ist anzeigepflichtig. Übergabe schriftlich festhalten, Datum notieren, idealerweise Zeugen oder ein Foto vom Zählprotokoll beilegen.
- Gelten die Regeln auch für Kryptowährungen, Autos oder Depots?Ja. Maßgeblich ist der Wert des geschenkten Vermögens zum Zeitpunkt der Schenkung — nicht die Form.
- Was passiert, wenn ich nicht melde?Das Finanzamt kann nachträglich Steuer festsetzen, Zinsen verlangen und Bußgelder verhängen. Bei Vorsatz droht im Extremfall ein Strafverfahren.









