Der Gartenbauer zieht vor Gericht. Und dann passiert das Unerwartete: Das Gericht gibt dem Kunden recht und kippt die Rechnung – fast komplett.
Der Kies knirscht, als der Mann den Gartenschlauch abstellt und schweigend auf die neue Pflasterfläche blickt. Feuchte Flecken stehen wie Pfützen, obwohl es seit Stunden trocken ist, und am Beetrand kippt die Mauer um einen Hauch nach außen. Als der Gartenbauer später die letzte Rate fordert, fühlt sich alles falsch an – es ist dieser Moment, in dem Bauch und Konto miteinander ringen. Der Streit eskaliert, WhatsApp-Nachrichten, Drohungen, Fotos, dann die Klage. Am Ende steht ein Urteil, das viele überraschen dürfte. Und eine Lehre, die weh tut.
Der Fall, der Gärten bewegt
Im Kern: Der Gartenbesitzer verweigerte die Zahlung einer fünfstelligen Schlussrate, weil aus seiner Sicht Mängel vorlagen und die Abnahme nie stattgefunden hatte. Das Gericht folgte dieser Sicht und erklärte die Werklohnforderung für nicht fällig. **Ohne Abnahme kein Geld.** Drei Worte, die den Prozess entschieden – und die beide Seiten hätten wissen können.
Die Mini-Geschichte dazu liest sich nüchtern. Nach dem Umbau – neue Terrasse, Stützmauer, Drainage – zeigten sich Setzungen in den ersten Wochen, dazu Staunässe vor der bodentiefen Tür. Der Besitzer dokumentierte alles: Fotos mit Datum, Wasserwaagen-Messung, ein kurzer Clip mit rollender Murmel. Der Unternehmer schickte zwei Mal einen Trupp, schüttete Splitt nach, verwarf aber eine geforderte Neuverlegung mit Frostschutz. Am Ende stand eine Schlussrechnung, zwei Nachträge, kein Abnahmeprotokoll – und eine Klage auf Zahlung.
Die Richter schauten nicht nur auf Steine und Pfützen, sondern auf Papier: Es gab keine formale Abnahme, keine prüfbare Schlussrechnung und Nachträge ohne schriftliche Beauftragung. Juristisch heißt das: keine Fälligkeit, Beweislast beim Unternehmer, Mängelrechte beim Kunden. Wer GaLaBau nach DIN 18320/18318 anbietet, muss Aufbau, Gefälle und Entwässerung sauber belegen. **Prüfbare Rechnung ist Pflicht.** Ein Satz, der unter Handwerkern nicht geliebt, aber inzwischen lebenswichtig ist.
Wie Auftraggeber klug handeln
Die Methode, die hier half, ist unspektakulär: Abnahme erst, wenn die Leistung steht – und zwar mit Protokoll. Eine Mängelliste mit Datum, Fotos, kurzer Beschreibung; Frist zur Nachbesserung; und ein fairer Einbehalt für strittige Positionen. Wer das in Ruhe macht, verhandelt aus Stärke, nicht aus Zorn.
Viele Fehler passieren in der guten Absicht. Mündliche Nachträge auf der Baustelle, ein “Machen Sie mal schön” am Nachmittag, und plötzlich ist der Umfang doppelt so groß. Wir alle kennen diesen Moment, in dem Pragmatismus wichtiger scheint als Papier. Seien wir ehrlich: Niemand liest jeden Paragraphen im Angebot – und schon gar nicht jeden Tag.
“Ohne Abnahme keine Fälligkeit des Werklohns – und ohne prüfbare Schlussrechnung keine Zahlungsverpflichtung.”
- Vor Start: Leistungsbeschreibung lesen, Unklarheiten ankreuzen, kurz telefonieren.
- Während der Arbeiten: Änderungen nur schriftlich, mit Datum, Preis und Unterschrift.
- Zur Abnahme: Gefälle prüfen, Entwässerung testen, Sichtachsen abgehen.
- Nachbesserung: Frist setzen, Einbehalt benennen, sachlich bleiben.
Was bleibt zwischen Vertrauen und Vertrag
Dieser Fall erzählt nicht nur von Recht und Paragrafen. Er erzählt, wie schnell aus einem Herzensprojekt ein Kampf um Zentimeter wird, wenn Erwartungen, Normen und Kommunikation auseinanderlaufen. *Ein schöner Garten entsteht selten im ersten Anlauf, aber er scheitert oft am letzten Schritt.*
Für Auftraggeber heißt das: lieber langsam unterschreiben und schnell dokumentieren. Für Unternehmer: lieber eine Stunde länger kalkulieren als drei Tage später in der Mängelbeseitigung stehen. **Fotos schlagen Bauchgefühl.** Und wer die Abnahme als gemeinsames Ritual versteht, verhindert, dass aus einem Spatenstich ein Schriftsatz wird.
Das Urteil gibt dem Zurückhaltenden Rückenwind, doch es ist kein Freifahrtschein zur Zahlungsverweigerung. Es ist eine Einladung, Prozesse zu klären, bevor der erste Stein fällt. Am Ende will niemand gewinnen, wenn der Garten verliert.
| Kernpunkt | Detail | Interesse für den Leser |
|---|---|---|
| Abnahme als Schlüssel | Ohne Abnahme keine Fälligkeit des Werklohns | Wie man Zahlungen rechtssicher steuert |
| Prüfbare Schlussrechnung | Transparente Mengen, Positionen, Nachträge | Wo versteckte Kosten entstehen – und wie sie verschwinden |
| Mängel-Dokumentation | Fotos, Messwerte, Fristen, Einbehalt | Konflikte entschärfen, bevor sie teuer werden |
FAQ :
- Wann darf ich die Zahlung zurückhalten?Wenn Abnahme fehlt, die Schlussrechnung nicht prüfbar ist oder wesentliche Mängel bestehen, ist der Werklohn in der Regel nicht fällig.
- Was gilt als prüfbare Schlussrechnung im GaLaBau?Klare Leistungspositionen, Mengenaufschlüsselung, vereinbarte Einheitspreise, transparente Nachträge mit Bezug auf die Ausgangsleistung.
- Muss ich dem Unternehmer eine Frist setzen?Ja, für Nachbesserungen braucht es eine angemessene Frist und eine präzise Mängelbeschreibung – schriftlich.
- Was, wenn Nachträge nur mündlich besprochen wurden?Ohne schriftliche Beauftragung sind Nachträge oft nicht durchsetzbar; Gerichte prüfen streng, ob Einvernehmen und Preis klar waren.
- Hilft ein Privatgutachten im Streit?Es schafft Substanz, ersetzt aber nicht die gerichtliche Beweisaufnahme; als Druckmittel und Orientierung ist es häufig Gold wert.









