Die wenigsten wissen: Ein Teil dieses Geldes kommt wieder zurück. Wer Winterdienst einkauft, kann sich 20 Prozent vom Staat holen.
Es ist früh, noch dunkel, Atemwolken in der Luft. Vor dem Haus schiebt Herr Meier den Schal hoch, während ein Streuwagen um die Ecke brummt. Die Nachbarin winkt, ihr Handy glüht im Morgenblau: “Der Räumdienst war schon da.” Ein kurzer Blick auf die Rechnung im Postfach, dann die Frage, die immer erst später auftaucht – kann ich mir davon etwas zurückholen?
Wir kennen alle diesen Moment, wenn die Pflicht ruft und der Gehweg weiß liegt. Zwischen Schulweg und Pendelstress geht das Organisatorische unter. Und doch steckt hier leises Potenzial für spürbares Geld. Der Trick liegt im Detail.
20 Prozent zurück: Warum Winterdienst als Steuervorteil zählt
Winterdienst im Privathaushalt gilt steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung. Das heißt: Die Lohnkosten, die rund ums Haus anfallen – Schneeräumen, Streuen, Zufahrten freihalten – werden vom Finanzamt gefördert. **Sie können 20 Prozent der Lohnkosten für den Winterdienst direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.** Der Bonus ist ein echter Abzug, kein Werbungskosten-Posten, der nur das zu versteuernde Einkommen senkt. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr, wenn man alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammenzählt.
Was viele freut: Auch der öffentliche Gehweg zählt, sofern Anlieger ihn räumen müssen. Die Finanzverwaltung wertet die Fläche dann als “im Haushalt”. Das ist praxisnah gedacht – und überraschend großzügig. Für Eigentümer wie Mieter öffnet das die Tür zur Erstattung, solange ein Dienstleister beauftragt wurde und die Bezahlung nachvollziehbar ist.
Wie sich das auswirkt: Angenommen, der Winterdienst kostet in der Saison 500 Euro an Lohnkosten. 20 Prozent davon sind 100 Euro, die direkt die Steuerschuld mindern. Klingt klein? Mit Hausmeister, Kehrdienst und Gartenpflege summieren sich haushaltsnahe Posten schnell auf vierstellige Beträge. Viele Hausverwaltungen geben an, dass alleine der Winterdienst in Mehrfamilienhäusern pro Wohnung zwischen 80 und 200 Euro pro Jahr liegt. Hier liegt echtes Rückholpotenzial – gerade für Haushalte, in denen jeder Euro zählt.
So funktioniert’s konkret: Von der Rechnung in die Steuer
Der Weg ist geradlinig. Sie brauchen eine Rechnung des Winterdienstes, in der die Lohnkosten separat ausgewiesen sind. Dann bezahlen Sie unbar – Überweisung oder Lastschrift. **Barzahlung killt den Steuervorteil.** Im Steuerformular (ELSTER: “Haushaltsnahe Dienstleistungen”) tragen Sie die Summe der Lohnkosten ein. Fertig. Quittungen müssen Sie nicht mitschicken, aber aufbewahren, falls Rückfragen kommen.
Für Mieter gilt: Der Winterdienst steckt oft in den Betriebskosten. Fordern Sie von der Hausverwaltung eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen. Darin stehen die auf Sie entfallenden Lohnanteile. **Auch Mieter dürfen an die 20-Prozent-Förderung ran – über die Nebenkostenabrechnung.** Tipp: Prüfen Sie die letzte Abrechnung – viele Verwaltungen legen die Bescheinigung bereits bei.
Wichtig sind Abgrenzungen. Material- und Gerätepauschalen (Salz, Sand, Maschinen) zählen nicht. Es geht um die Arbeitsleistung. Vermieter sollten den Winterdienst für ein Mietobjekt nicht als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen, sondern als Werbungskosten in der Anlage V. Das kann günstiger sein. Private Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, nutzen den 20-Prozent-Bonus. Zwei Haushalte? Dann sind Winterdienste für Haupt- und Zweitwohnsitz möglich – innerhalb der EU/des EWR, wenn die Rechnung passt.
Feine Unterschiede, große Wirkung: Tricks, Fallen, Timing
Trennen Sie Lohn und Material. Bitten Sie den Dienstleister, die Rechnung sauber auszuweisen. Steht alles als Pauschale, verschenken Sie Geld. Prüfen Sie auch Mischpositionen im Hausmeistervertrag: Winterdienst sollte extra gelistet sein. Ein kurzer Anruf lohnt. Für die Steuererklärung nehmen Sie die Summe der Lohnanteile, nicht die brutto Gesamtrechnung. Klingt pedantisch, bringt real 20 Prozent vom Lohn zurück.
Eine zweite Stellschraube ist das Timing. Zahlungen zählen im Jahr des Abflusses. Wer im Dezember überweist, holt den Bonus ins laufende Jahr; wer im Januar bezahlt, schiebt ihn ins nächste. Seien wir ehrlich: Niemand sortiert Rechnungen nach Steuervorteil, während draußen Eisregen prasselt. Ein Kalendereintrag mit “Winterdienst überweisen” hilft. Und falls Sie Jahre ausließen: Freiwillige Steuererklärungen kann man bis zum 31.12. des vierten Folgejahres abgeben – Winter 2021 geht also noch bis Ende 2025.
“Das Finanzamt fördert haushaltsnahe Dienstleistungen – Winterdienst gehört dazu, wenn Arbeit rund ums eigene Zuhause anfällt und unbar bezahlt wird.”
- Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten anfordern
- Unbar zahlen: Überweisung/Lastschrift, keine Barzahlung
- Bescheinigung der Hausverwaltung für Mieter nutzen
- In ELSTER: Bereich “Haushaltsnahe Dienstleistungen”, nicht “Handwerkerleistungen”
- Belege fünf Jahre griffbereit halten
Was es mit dem “Haushalt” auf sich hat – und warum darüber geredet wird
Das Steuergesetz meint mit “im Haushalt” nicht nur Küche und Kinderzimmer. Es zählt das, was räumlich zusammenhängt – Hof, Zufahrt, Gehweg vorm Haus, wenn man dafür verantwortlich ist. Das macht das Modell alltagstauglich. Es belohnt, wenn jemand Arbeit einkauft, die sonst privat anfällt: fegen, räumen, streuen. *Man spürt beim Lesen fast das Knirschen von Schnee, der von der Schaufel rutscht.*
Manches bleibt grau. Was ist, wenn die Gemeinde räumt? Dann fehlt die Rechnung, also kein Bonus. Was, wenn der Nachbar hilft und eine Rechnung schreibt? Ohne Gewerbe und ordentliche Abwicklung wird das heikel. Halten Sie es pragmatisch und sauber. Eine kleine Firma, eine klare Rechnung – fertig. Wer das System einmal verstanden hat, merkt schnell: Der Winter kann eisig sein, der Papierkram muss es nicht.
Und noch ein Blick in angrenzende Zonen: Handwerkerleistungen sind etwas anderes – das wäre zum Beispiel, wenn ein Betrieb die defekte Schneefräse repariert. Dafür gibt’s auch 20 Prozent, aber mit 1.200 Euro Deckel pro Jahr. Winterdienst selbst bleibt Dienstleistung mit dem höheren Deckel von 4.000 Euro. Diese Trennung sorgt für Ordnung. Und sie sorgt dafür, dass sich auch kleine Beträge lohnen.
Viele unterschätzen, wie leise diese Entlastung wirkt. Ein Hunderter hier, zweihundert dort – über Jahre ist das Urlaubsbudget. Teilen Sie die Idee mit der Hausgemeinschaft, sprechen Sie mit älteren Nachbarn, die den Dienst ohnehin brauchen. Steuerregeln fühlen sich trocken an, doch sie greifen in sehr echte Morgen hinein: dunkle Wege, rutschige Stufen, der schnelle Schritt zur Bahn. Wer den Winter organisiert, darf sich einen Teil bezahlen lassen – von der Stelle, die ihn anweist, den Weg frei zu halten. Das schließt einen Kreis. Und es macht das Aufstehen im Dunkeln einen Tick leichter.
| Kernpunkt | Detail | Interesse für den Leser |
|---|---|---|
| 20%-Steuerbonus | Lohnkosten aus Winterdienst werden direkt von der Steuerschuld abgezogen (max. 4.000 € p.a.) | Sofort spürbare Ersparnis ohne komplizierte Nachweise |
| Mieter sind dabei | Bescheinigung der Hausverwaltung mit Nebenkosten nutzen | Auch ohne eigene Beauftragung Geld zurückholen |
| Formalien | Unbare Zahlung, Lohn-/Materialtrennung, ELSTER-Rubrik “Haushaltsnahe Dienstleistungen” | Fehler vermeiden, vollen Vorteil sichern |
FAQ :
- Gilt der Bonus auch für den Gehweg auf öffentlichem Grund?Ja, wenn Sie als Anlieger räum- und streupflichtig sind. Die Verwaltung wertet diesen Bereich als zum Haushalt gehörend.
- Kann ich bar zahlen und trotzdem ansetzen?Nein. Es braucht eine Rechnung und eine nachweisbare unbare Zahlung per Überweisung oder Lastschrift.
- Ich bin Mieter – wie komme ich an die Zahlen?Fragen Sie die Hausverwaltung nach der Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen. Oft liegt sie der Betriebskostenabrechnung bereits bei.
- Wie weit rückwirkend kann ich Winterdienst ansetzen?Bei freiwilliger Veranlagung bis zum 31.12. des vierten Jahres nach dem Steuerjahr. Beispiel: Kosten aus 2021 bis Ende 2025.
- Zählt Winterdienst als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung?Als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20% Förderung bis 4.000 € pro Jahr. Handwerkerleistungen sind separat begünstigt, aber mit 1.200 € Deckel.









