Glatteis-Unfall: Das Detail an Ihren Schuhen, das Sie den Versicherungsschutz kostet

Glatteis-Unfall: Das Detail an Ihren Schuhen, das Sie den Versicherungsschutz kostet

Es wartet still, legt eine unsichtbare Schicht über Bordsteine, Hauseingänge, Bushaltestellen. Und manchmal kostet ein einziges Detail an Ihren Schuhen am Ende nicht nur den Halt, sondern auch Geld: den Versicherungsschutz.

Der Morgen war milchig, Atem hing wie kleine Wolken über dem Gehweg. Vor der Bäckerei trippelten Menschen im Takt der Kälte, Hände tief in den Taschen, Kopf unten. Ein Mann, schwarzer Mantel, ledrige Chelsea-Boots, macht zwei schnelle Schritte, dann dieser kurze, stumme Moment — und er liegt. Ein Schlucken, zwei helfende Hände, eine verlegene Entschuldigung an niemanden und alle. Später fragt der Sachbearbeiter am Telefon, freundlich, routiniert: „Könnten Sie ein Foto von den Sohlen Ihrer Schuhe schicken?“ Der Mann schickt es. Glatt, blank, fast spiegelnd. Wochen darauf kommt der Bescheid. Milder Ton, klare Botschaft: Mitverschulden.

Das unscheinbare Beweisstück: Ihre Sohle erzählt die Geschichte

Versicherer schauen nach einem Glatteis-Sturz zuerst auf die Situation – und dann auf Ihre Schuhe. Kein Witz: Der Zustand der Sohle wird zum Beweisstück. Hat sie Profil? Ist die Ferse abgefahren? Weiches Wintergummi oder glatte Ledersohle? Diese Details entscheiden, ob von grober Fahrlässigkeit die Rede ist oder „nur“ von Pech. **Versicherer schauen zuerst auf Ihre Sohlen, nicht auf Ihre Story.** Für Geschädigte ist das hart, wirkt fast kleinlich. Wer hinfällt, denkt an Schmerz, nicht an Gummi-Mischungen.

Eine Szene, wie sie in Claims-Abteilungen täglich landet: Linda, 42, rutscht beim Müllrausbringen aus. Frisch gestreute Einfahrt, doch die Stufe ist spiegelglatt. Zwei blaue Flecken, eine verdrehte Schulter. Sie meldet den Schaden bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters. Der Regulierer bittet um Fotos: Unfallstelle, Wetter, Schuhe. Linda schickt alles – und bekommt eine Kürzung um 30 Prozent. Begründung: stark abgenutztes Fersenstück, kaum Profil. Diese Prozentzahl ist kein Automatismus, aber oft Realität. Je glatter die Sohle, desto größer die Quote des Mitverschuldens.

Juristisch läuft das so: Bei Ansprüchen gegen den Streu- oder Räumpflichtigen wird geprüft, ob Sie selbst mit Sorgfalt unterwegs waren. Ungeeignetes Schuhwerk kann als Mitverschulden gewertet werden. Auf dem Arbeitsweg zahlt die gesetzliche Unfallversicherung den Wegeunfall – Schuld spielt dort weniger Rolle, das Thema taucht eher bei zusätzlichen Ersatzansprüchen auf. In der privaten Unfallversicherung wiederum gibt es Tarife mit Einwand der groben Fahrlässigkeit. Wer in glatten Ledersohlen über warnend weiß gefrorene Stufen hastet, riskiert Abzüge. Es geht nie nur um Schnee. Es geht um die Sohle.

Das Detail, das alles kippt: Profil, Material, Zustand

Es klingt banal, ist aber messbar: Profil frisst Eis. Achten Sie auf tiefe Lamellen, weiches Gummi, breite Auflagefläche. Ein schneller Test hilft: Daumendruck in die Sohle – gibt sie nach, bleibt Grip bei Minusgraden eher erhalten. Sneaker mit Sommermischung werden hart, verlieren Biss. Winterstiefel mit richtiger Gummimischung und Profil gewinnen Halt. *Ein Schritt zu viel Vertrauen, ein Schritt zu wenig Profil.* Für den Weg zur Bahn reichen oft kleine Spikes, die man überzieht. Sie wirken unscheinbar, retten Stürze – und Diskussionen mit der Versicherung.

Wir alle kennen diesen Moment, in dem der Bordstein wie Zucker glänzt und wir „nur kurz“ rüber wollen. Genau da rächt sich der abgenutzte Absatz. Typische Fehler: glatte Ledersohlen, High Heels, stark abgeschliffene Fersen, nasse, vereiste Sohlen, die man nicht abwischt. Seien wir ehrlich: Niemand prüft jeden Morgen das Sohlenprofil mit der Lupe. Zwei Blicke reichen aber: Hat die Ferse noch Kanten? Sind die Rillen frei von Steinchen und Salz? Ein altes Paar kann für trockene Tage okay sein, auf Eis wird es zur Kostenfalle.

„Nach einem Sturz bitte die Schuhe nicht sofort wegwerfen – sie sind Ihr wichtigster Beweis“, sagt eine Versicherungsberaterin, die solche Fälle täglich sieht.

„Zwei Fotos der Sohlen, eins vom Absatz, und der Regulierer versteht, was passiert ist. Ohne das geraten Sie schnell in die Mitverschuldens-Ecke.“

  • Schnell-Check vor der Tür: Ferse kantig? Profil sichtbar? Gummi weich?
  • Nach dem Sturz: Unfallstelle fotografieren, auch die Streuung und den Lichteinfall.
  • Schuhe aufheben, nicht reinigen; Fotos der verschmutzten/vereisten Sohle sind hilfreich.
  • Wetterbeleg sichern: Warn-App/Screenshot, Uhrzeit, Ort.
  • Zeugen notieren, Arzt aufsuchen, Meldung zeitnah machen.

Zwischen Mitverschulden und voller Leistung: Was Sie jetzt mitnehmen

Die Wahrheit ist unbequem und befreiend zugleich: Ihr Schuh entscheidet mit. Nicht allein, aber hörbar. Wer wintertaugliche Sohlen trägt, nimmt Versicherern ein Argument. Wer dokumentiert, nimmt ihnen das nächste. **Abgelaufene Absätze sind juristisch gesehen Einladung zum Mitverschulden.** Eigentümer bleiben in der Räum- und Streupflicht, doch sie prüfen Gegenargumente. Ihre besten Verbündeten sind Profil, Fotos, ruhige Schritte. Kein Drama, eher Routine: kleiner Check, kurze Wege, klare Beweise. Wer das verinnerlicht, stolpert vielleicht noch – aber seltener finanziell.

Kernpunkt Detail Interesse für den Leser
Schuhprofil Lamellen, weiches Wintergummi, breite Auflage Mehr Halt, weniger Mitverschulden
Zustand/Abnutzung Abgeschliffene Fersen, glatte Ledersohlen Kürzungen von Leistungen vorbeugen
Dokumentation Fotos von Sohle, Unfallstelle, Wetter Ansprüche stützen, Diskussionen verkürzen

FAQ :

  • Zahlt die Versicherung auch, wenn ich keine Winterstiefel trug?Ja, möglich. Bei Haftungsfällen wird aber oft ein Mitverschulden angerechnet, wenn das Schuhwerk ungeeignet war.
  • Reicht das Profil von Sneakern im Winter?Kommt auf Gummimischung und Profil an. Viele Sneaker verhärten in Kälte und rutschen schneller.
  • Darf die Versicherung Fotos meiner Schuhe verlangen?Ja, zur Prüfung des Hergangs. Sie können Fotos senden und die Schuhe als Beweisstück aufbewahren.
  • Wie ist es auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall)?Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich, Schuld ist zweitrangig. Für zusätzliche Ansprüche kann das Schuhwerk relevant werden.
  • Wie beuge ich einer Kürzung vor?Wintertaugliche Sohlen tragen, Fersen nicht ablaufen lassen, kurze Schritte, nach Sturz alles dokumentieren.

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