Schnee, der vom Dach Ihres Wohnhauses fällt: Zahlt der Hausverwalter oder alle Bewohner, wenn ein Passant getroffen wird?

Schnee, der vom Dach Ihres Wohnhauses fällt: Zahlt der Hausverwalter oder alle Bewohner, wenn ein Passant getroffen wird?

Wenn vom Dach eines Wohnhauses eine Dachlawine auf einen Passanten stürzt, stellt sich im Sekundenbruchteil die große Frage: Wer zahlt – die Hausverwaltung oder alle Bewohner? Und was heißt das ganz konkret, heute, bei Ihnen vor der Tür?

Vor dem Hauseingang zieht ein Mann die Mütze tiefer, der Atem steht in Wölkchen, oben am Dach glitzert eine harte Kante. Ein Kind zeigt hinauf, die Mutter zupft es weiter. Dann dieses kurze Krachen, ein schweres Rutschen, ein Schwall aus Schnee und Eis. Jemand schreit, es wird still, ein Fahrrad kippt.

Die Hausverwaltung wird gerufen, einer bringt eine Decke, ein anderer telefoniert. Der Hausmeister spannt rot-weiße Bänder, schaut an die Fassade, dann in fragende Gesichter. Wir alle kennen diesen Moment, in dem Verantwortung spürbar wird. Wer ist jetzt dran?

Eine Frage bleibt im Raum. Und sie ist heikel.

Wer haftet, wenn Schnee vom Dach fällt?

Die klare Antwort beginnt bei der Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer müssen Gefahren von ihrem Gebäude abwenden, die für Dritte vorhersehbar sind. Dachlawinen gehören dazu, vor allem bei steilen Dächern und Tauwetter. Die Hausverwaltung organisiert – doch nach außen haftet der Eigentümer beziehungsweise bei Wohnungseigentum die Gemeinschaft.

Heißt: Wird ein Passant verletzt oder sein Rad beschädigt, richtet sich der Anspruch in der Regel an den Grundstückseigentümer. In einer WEG ist das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung. Ob die Verwaltung alles richtig gemacht hat, klärt man später intern. Für die verletzte Person zählt zuerst, wer nach außen einsteht.

Es rutscht schneller, als man glaubt. Diese Sorgfaltspflicht bedeutet nicht, dass jedes Dach sofort schneefrei sein muss. Aber es verlangt Maßnahmen, die zumutbar sind: Warnschilder, Absperrungen, ein Schneefang, ein Räumauftrag. Wo kommunale Satzungen Winterpflichten regeln, wird’s noch konkreter. Wer das ignoriert, riskiert Haftung.

Ein Beispiel macht es greifbar. Ein Altbau ohne Schneefanggitter, viel Neuschnee, Temperaturanstieg. Ein Passant wird getroffen, muss behandelt werden. Die Haftungsfrage landet bei der Haftpflicht des Eigentümers beziehungsweise der WEG. Zahlt die Police, prüft sie hinterher, ob man sich Kosten zurückholen kann – etwa von der Verwaltung oder einem Räumdienst, wenn diese nachweisbar pflichtwidrig handelten.

In einem Mietshaus ohne WEG ist typischerweise der Vermieter dran. Hat er die Räum- und Streupflicht für den Gehweg an Mieter übertragen, gilt das selten für Dachlawinen. Das Dach bleibt „Chefsache“. Was oft übersehen wird: Die Pflicht kann nicht einfach mit einem Aushang abgeworfen werden.

Und die Verwaltung? Sie haftet direkt gegenüber dem Passanten nur, wenn sie selbst Verkehrssicherungspflichten übernommen und dabei schuldhaft versagt hat. Meist greift die Haftung der Eigentümer nach außen, während intern die Karten neu gemischt werden: Hat die Verwaltung Wetterwarnungen verpasst? Wurde der Räumdienst rechtzeitig beauftragt? Wurden bekannte Risiken dokumentiert? Daraus ergeben sich Regressfragen.

Pflichten im Alltag: Was jetzt wirklich zählt

Konkrete Schritte helfen sofort. Gefahrenbereich am Gehweg absperren, Warnschilder „Achtung Dachlawinen“ anbringen, temporär eine Umleitung markieren. Bei andauernder Gefahr Dachlawinen durch Profis lösen lassen. Ein Blick nach oben ist Pflicht, ein Anruf beim Dachdecker oft die schnellste Beruhigung. Und: Alles dokumentieren – Fotos, Uhrzeit, Maßnahmen, Ansprechpartner.

Seien wir ehrlich: Niemand kontrolliert bei jedem Flockenwirbel die Dachkante. Was hilft, ist Routine. Ein Wetteralarm auf dem Handy, eine klare Winter-Checkliste im Haus, ein fester Vertrag mit einem Räumdienst. Häufige Fehler sind trügerisch schlicht: „Wir haben doch ein Schild“ ersetzt keine Absperrung. „Das Schmilzt schon weg“ ist kein Konzept. Ein kurzer Rundgang spart lange Diskussionen.

Ein prägnanter Merksatz passt hier gut:

Warnen, sichern, handeln – in genau dieser Reihenfolge.

  • Schild + Band: Warnung und Absperrung kombinieren.
  • Kontaktkette: Wer ruft den Dachdecker, wer spricht mit der Polizei, wer protokolliert?
  • Technik: Schneefanggitter an Problemkanten nachrüsten lassen.
  • Dokumentation: Maßnahmen protokollieren, Fotos sichern, Rechnungen ablegen.
  • Versicherung: Policen der WEG oder des Eigentümers inklusive Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüfen.

Geld, Verantwortung, Alltag – ein Wintertest

Wer zahlt am Ende? Im Straßenbild wirkt es oft wie ein Streit zwischen Verwaltung und Bewohnern. Juristisch ist es nüchterner: Die WEG haftet nach außen als Eigentümerin, in Mietshäusern der Vermieter. Die Verwaltung ist das ausführende Organ, selten der direkte Zahler. Intern werden die Kosten über Versicherungen, Selbstbehalte, Regress oder Umlagen verteilt. Für Bewohner heißt das: nicht persönlich für fremde Schäden haften, aber mittelbar über Hausgeld oder Miete beteiligt sein, wenn der Schutz lückenhaft war. Für Verwalter heißt es, Pflichten sauber zu steuern – mit Blick nach oben und ins Kleingedruckte. Das Spannende: Ausgerechnet im leisesten Moment des Winters wird sichtbar, wie ein Haus als Gemeinschaft funktioniert. Oder eben nicht.

Kernpunkt Detail Interesse für den Leser
Haftung nach außen Eigentümer/WEG haften, Verwaltung vertritt Wissen, wen der Passant rechtlich anspricht
Sofortmaßnahmen Warnen, absperren, Fachbetrieb rufen, dokumentieren Konkrete To-dos für den nächsten Schneefall
Versicherung Gebäude- und Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht prüfen Kostenrisiken senken, Streit vermeiden

FAQ :

  • Wer zahlt, wenn ein Passant von einer Dachlawine verletzt wird?In der Regel der Eigentümer bzw. die WEG über die passende Haftpflicht. Die Verwaltung organisiert, haftet aber nur ausnahmsweise direkt.
  • Ist ein Warnschild „Achtung Dachlawinen“ ausreichend?Nein, als alleinige Maßnahme oft nicht. Warnen plus Absperren und bei Bedarf professionelle Räumung sind der Standard.
  • Müssen Mieter zahlen, wenn etwas passiert?Nur, wenn ihnen vertraglich konkrete Pflichten übertragen wurden und sie diese verletzt haben. Für Dachlawinen liegt die Pflicht meist beim Eigentümer.
  • Reicht eine Gebäudeversicherung aus?Eine Gebäudeversicherung deckt Sachschäden am Haus. Für Ansprüche Dritter braucht es regelmäßig eine Haftpflicht des Eigentümers oder der WEG.
  • Was tun direkt nach einem Vorfall?Erst Hilfe und Notruf, dann Gefahrenbereich sichern, Fotos machen, Zeugen notieren, Verwaltung/Versicherung informieren, Fachbetrieb beauftragen.

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